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Abstimmung zur Verwendung von Nazi-Symbolen
Die Entscheidung des Stuttgarter Landgerichts in Sachen Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen hat bundesweit für Kopfschütteln gesorgt: Die Richter hatten einen Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser Anti-Nazi-Symbole vertrieb. Darauf waren unter anderem – durchgestrichene – Hakenkreuz abgebildet. Das Symbol sei eben verfassungsfeindlich – egal in welchem Kontext, befanden die Richter.
Für das bewusste Tragen von Anti-Nazi-Symbolen sprachen sich auch die über 60 Delegierte beim Herbsttreffen des Dachverbands der Jugendgemeinderäte Baden-Württemberg aus. In der am 5. November 2006 in Bad Mergentheim einstimmig beschlossenen Resolution heißt es weiter: “Vor allem Jugendliche bringen hiermit ihre politische Meinung zum Ausdruck. Man sollte dieses Bekenntnis zur Demokratie und ihren Widerstand gegen rechte Tendenzen nicht durch Gerichtsurteile verbieten.“
Inzwischen hat die Politik auf das Urteil reagiert. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries sagte der "taz", sie werde verhindern, dass die Verwendung von Anti-Nazi-Symbolen wie dem durchgestrichenen Hakenkreuz weiter bestraft wird. Notfalls werde sie dafür das Strafgesetzbuch ändern.
Auf der Internetseite der Tagesschau können alle ihre Meinung zu diesem Thema in eine Abstimmung einbringen.
Quellen: www.tagesschau.de
Geschäftsstelle des Dachverbandes der Jugendgemeinderäte in Baden-Württemberg
Stadt Bruchsal, Rathaus I, Kaiserstr. 66, 76646 Bruchsal