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Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg
Die Stiftung Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg, die von Professor Artur Fischer und der Baden-Württemberg STIFTUNG gGmbH getragen wird, verleiht zum sechsten Mal den Artur Fischer Erfinderpreis Baden-Württemberg für private Erfinder, deren Erfindungen nach dem 30. Juni 2008 zum Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet wurden. Die Jury bewertet die eingehenden Bewerbungen nach dem Innovationspotenzial der Erfindung, dem Nutzen für die Allgemeinheit und der Initiative bei der Umsetzung. Es werden drei Preise vergeben, die mit 10.000 Euro, 7.500 Euro und 5.000 Euro Preisgeld dotiert sind.
Daneben wird im Rahmen eines Schülerwettbewerbs Erfindungen von Schulklassen, Schüler-Arbeitsgemeinschaften und einzelnen Schülern in drei Teilnehmerkategorien ausgezeichnet: bis Klasse 7, Klassen 8 bis 10 und weiterführende Schulen (Berufsschulen, Berufsfachschulen, Gymnasien ab Klasse 11, Kollegs). In jeder Teilnehmerkategorie werden jeweils drei Preise verliehen. Für den Schülerwettbewerb steht ein Preisgeld von insgesamt 9.750 Euro zur Verfügung. Die Anmeldung eines Schutzrechtes wird hier nicht vorausgesetzt.
Weitere Informationen zum Artur Fischer Erfinderpreis gibt es in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.