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Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)
Die inhaltliche Ausrichtung des AMIF gliedert sich in die drei Förderschwerpunkte "Asyl", "Integration" und "Rückkehr". Zuwendungsempfänger können regelmäßig nur eingetragene juristische Personen des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts (etwa Träger der freien Wohlfahrtspflege, kirchliche und karitative Einrichtungen sowie eingetragene Vereine) sowie internationale Organisationen jeweils alleine oder in Kooperationspartnerschaft mit anderen Organisationen sein. Die maximal geförderte Laufzeit für Projekte beträgt 24 Monate bei einer Mindestantragssumme von 100.000 Euro pro Jahr.
Bewerbungsschluss ist der 26. September 2017.
Weitere Informationen unter "Das BAMF" > "EU-Fonds" > "Asyl-, Migrations-, und Integrationsfonds (AMIF)"www.bamf.de/