Erlass gegen Flatrate-Partys

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Erlass gegen Flatrate-Partys

Juli 09, 2007 - 12:00
Auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums hat der Bund-Länder-Ausschuss Flatrate-Partys für rechtlich nicht zulässig erklärt.

Auf Flatrate-Partys zahlt der Gast einen Festpreis und darf dafür unbegrenzt trinken. Nun wurde im Bund-Länder-Auschuss klargestellt: Wer als Wirt solche Partys anbietet, muss mit Sanktionen rechnen – bis hin zum Entzug der Gaststättenerlaubnis.
Die Flatrate-Partys zielten darauf ab, Alkohol an Betrunkene auszuschenken, so die einhellige Meinung im Ausschuss. Gewerberechts-Experten halten das für rechtswidrig. Eine Gesetzesänderung ist für das Verbot der Flatrate-Partys demnach nicht nötig. Die bestehenden Regelungen im Gaststättengesetz reichten aus, auch Werbung für diese Veranstaltungen sei nicht erlaubt, hieß es im Beschluss.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing, begrüßte die deutliche Klarstellung. "Jetzt ist klar, Vollzugsbehörden der Länder können aktiv gegen diese Form von Veranstaltungen zum Betrinken und deren Bewerbung vorgehen", sagte sie. Behörden, Handel und Gastronomie müssten jetzt die Einhaltung der Gesetze kontrollieren.
Einzelne Bundesländer, so auch Baden-Württemberg, haben bereits entsprechende Rundschreiben an die Kommunen veranlasst.