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Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit
„Ehrenamtliches Engagement braucht Rahmenbedingungen, in denen es sich entfalten kann.“ Das betonte Arbeits- und Sozialministerin Dr. Monika Stolz anlässlich der von der Landesregierung in die Wege geleiteten Novellierung des Jugendleitersonderurlaubsgesetzes. Der Ministerrat hat den von ihr vorgelegten „Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit“ in seiner Sitzung am 23. April zur Anhörung freigegeben. In diesem Anhörungsverfahren wird auch der Landesjugendring eine Stellungnahme abgeben.
„Wir wollen die Freistellungsmöglichkeiten erweitern und das Mindestalter der berechtigten Personen von 18 auf 16 Jahre herabsetzen. Darüber hinaus sollen künftig auch Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports von den Freistellungsmöglichkeiten umfasst werden“, erläuterte Stolz. Wesentliche Eckpunkte der Novellierung sind außerdem die Absenkung der Höchstdauer der Freistellung von zwölf auf zehn Tage und für Auszubildende auf fünf Tage.
Das seit 1953 unverändert gebliebene Gesetz habe mit dazu beigetragen das ehrenamtliche Engagement junger Menschen zu fördern. Da sich jedoch die jugendhilfe- und arbeitsrechtlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen erheblich verändert hätten, müsse das Gesetz sowohl inhaltlich als auch redaktionell überarbeitet werden. Die Ministerin hob die Bedeutung der Ehrenamtsförderung gerade bei jungen Menschen hervor. „Wer in jungen Jahren an freiwilliges Engagement herangeführt wird, bleibt dieser übernommenen Verantwortung meist auch im weiteren Lebensverlauf treu.“
Der Entwurf des Gesetzes und die Gesetzesbegründung stehen als Download bereit.
Entwurf
Begründung