Jugendbegleiter startet in die Modellphase
Nachdem am 8. März die Koordinierungsgruppe ?Jugendbegleiter? getagt hat, sind nun aktuellen Informationen zum Jugendbegleiter bekannt. Die Liste der in der Modellphase beteiligten Schulen liegt vor und kann hier heruntergeladen werden.
Diese Schulen erhalten einen Landeszuschuss für den Aufbau und die Entwicklung ihres Jugendbegleiter-Angebotes vor Ort. Der Zuschuss beträgt bei vier bis zehn beantragten Betreuungsstunden (Zeitstunden) 2.000 EUR, bei elf bis 20 Betreuungsstunden 4.000 EUR. Schulen, die mehr als 20 Stunden beantragt haben, erhalten nicht mehr Mittel. Die Schulträger sind nun aufgefordert, eine Haushaltsstelle einzurichten, über die der Landeszuschuss abgewickelt wird. Das Land wünscht, dass die Kommunen diese Summe aufstocken. Des Weiteren sind zur Finanzierung Drittmittel (Sponsering) sowie Elternbeiträge vorgesehen. Über die Erhebung von Elternbeiträgen kann jede Schule selbst entscheiden.
Auf Landesebene gibt es eine Koordinierungsgruppe ?Jugendbegleiter?, die die Aufgabe hat, strittige Fragen zu klären. In ihr sind aus allen beteiligten gesellschaftlichen Bereichen je eine/n Vertreter/in. Für den Bereich Jugend ist Mike Cares aus der Evang. Jugend, der Vorsitzende des Landeskuratoriums für außerschulische Jugendbildung, beteiligt. Die Abwicklung und Feinsteuerung des Programms Jugendbegleiter liegt beim Kultusministerium.
Ende März wird der Rahmenkatalog erscheinen, in dem die Informationen über die beteiligten Bereiche zusammengefasst sind. Der Landesjugendring sowie viele der landesweiten Verbandszentralen haben sich ja an der Erstellung des Rahmenkatalogs beteiligt.
Zur Qualifizierung der Jugendbegleiter tagt eine eigene Arbeitsgruppe beim Kultusministerium. Drei Module sind zur Qualifizierung der Jugendbegleiter vorgesehen: Ein Schul-, ein Jugend-/Pädagogik- sowie ein Praxismodul. Die Juleica wird angerechnet, so dass nur noch dass Schulmodul notwendig ist.
Träger, die Qualifizierungsmodule zum Jugendbegleiter anbieten, erhalten eine Pauschalfinanzierung, die in der momentan vorgesehenen Höhe bei weitem keine Vollfinanzierung darstellt. Wir versuchen, an dieser Stelle Änderungen zu erreichen.
Wie sich der ?Jugendbegleiter? nun entwickelt, muss sich in der Praxis zeigen. Als zentrale Aufgabe bleibt die weitere Absicherung und der Erhalt der Jugendarbeit in ihrem Eigenwert. Dem werden wir uns nach wie vor mit voller Kraft widmen!