Jugendinitiativen: Förderung durch die EU

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Jugendinitiativen: Förderung durch die EU

September 09, 2010 - 12:00
Die EU fördert im Rahmen des Förderprogramms "Jugend in Aktion" (Aktion 1.2.) lokale und internationale Jugendinitiativen.

Was ist eine Jugendinitiative?
Junge Menschen, die sich in ihrem lokalen Umfeld engagieren (in eurer Wohnumgebung - Jugendzentrum, Park, Stadtteil, Stadt, …), können über das EU-Programm JUGEND In AKTION Unterstützung für eigene Projekte beantragen. Dazu müssen sie nicht als Verein organisiert sein. Informelle Gruppen sind ausdrücklich als Antragsteller erwünscht. Die Jugendlichen verwalten ihr Projekt selbst und arbeiten eigenständig.

Eine Jugendinitiative muss mindestens vier Personen umfassen. Teilnehmen können junge Erwachsene im Alter zwischen 15 und 30 Jahren. Das Projekt kann zwischen drei und 18 Monaten dauern.

Neben lokalen Jugendinitiativen fördert das Programm auch grenzüberschreitende Initiativen. In diesem Fall führen zwei oder mehrere Jugendinitiativen aus verschiedenen Ländern ein Projekt gemeinsam durch. Bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern hilft JUGEND in AKTION.

Die EU fördert im Rahmen des EU-Programms JUGEND in AKTION lokale Jugendinitiativen mit bis zu 5.500 Euro und internationale Projekte mit bis zu 8.000 Euro (plus 70 % der internationalen Reisekosten).

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