Jugendwahl stellt Landespolitik auf den Prüfstand
Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg können erstmals auch Kinder und Jugendliche an die Wahlurne. Bei der landesweiten «U18-Jugendwahl» können sie ihre Stimme vor der eigentlichen Abstimmung am 27. März abgeben. «Wir sind das erste Bundesland in Deutschland, das ein solches Angebot zu einer Landtagswahl auf die Beine stellt», sagte der Bildungsreferent des Landesjugendrings Baden-Württemberg, Udo Wenzl, am Donnerstag in Freiburg im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Ziel sei, Kinder und Jugendliche für politische Wahlen zu interessieren.
«Für Unter-18-Jährige hat das Wählen eine große Symbolkraft», sagte Wenzl. «Kinder und Jugendliche wollen dabei sein, wenn es um politische Weichenstellungen geht. Bislang haben sie jedoch das Gefühl, ausgegrenzt zu sein, nicht ernst genommen zu werden.» Die Jugendlichen würden mit der Wahl in politische Prozesse und die politische Meinungsbildung einbezogen. «Damit wird aktiv gegen die bei Jugendlichen stärker werdende Politikverdrossenheit vorgegangen», sagte Wenzl zum Start des Projektes am Donnerstag.
Für «U18» würden landesweit öffentliche Wahllokale eingerichtet - unter anderen im Schulen, bei Verbänden, in Jugendhäusern und anderen kommunalen Einrichtungen. Landesweit sollen mehr als 200 Wahllokale entstehen.
Für die Parteien und Politiker bestehe damit die Chance, mit Jugendlichen in Kontakt zu kommen. «Viele Jugendliche interessieren sich zunächst nicht für Politik, fühlen sich von den Parteiprogrammen, den Nachwuchsorganisationen der Parteien und dem konventionellen Wahlkampf nicht angesprochen.» Das Projekt «U18» wird unabhängig von Parteipolitik organisiert.
Gewählt werden kann bis zum 18. März, also bis neun Tage vor der Landtagswahl. Danach werden die Stimmen öffentlich und von Jugendlichen ausgezählt. Es gibt über das Internet landesweite Hochrechnungen und ein offizielles Endergebnis. Die Wahlzettel und Wahlkreise, die zur Wahl stehenden Politiker sowie die Parteien sind identisch mit denen der echten Landtagswahl.
«Die Stimmen dokumentieren ein politisches Stimmungsbild von Kindern und Jugendlichen», sagte Wenzl. In das Ergebnis der echten Landtagswahl fließen sie nicht ein. Da das gesetzliche Wahlalter 18 Jahre beträgt, sind Kinder und die meisten Jugendlichen vom Wählen ausgeschlossen.
Organisiert wird die Jugendwahl vom Landesjugendring und der Arbeitsgemeinschaft Jugendfreizeitstätten (AGJF) Baden-Württemberg.
Weitere Infos zur Jugendwahl: www.jugendwahl-bw.de
Quelle: dpa/lsw