KJP-Sonderprogramme für internationale Jugendarbeit 2007 - jetzt schon an die Anträge denken!

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KJP-Sonderprogramme für internationale Jugendarbeit 2007 - jetzt schon an die Anträge denken!

Mai 23, 2006 - 12:00
Die aktuellen Antragsfrist für Anmeldungen zum Kinder- und Jugendplan des Bundes 2007 ?Sonderprogramme für Internationale Jugendarbeit? liegen vor.

Die Fördersätze der KJP-Sonderprogramme sind höher als beim Landesjugendplan. Tagessätze belaufen sich bei Jugendlichen auf 15,- Euro je TeilnehmerIn zuzüglich einer Pauschale von 51,- Euro. Bei Fachkräften liegen diese Sätze bei 20,- bzw. 77,- Euro. Will man ein aufwändiges Projekt starten, lohnt es sich, die KJP Sonderprogramme einmal genauer zu studieren. Die Förderung können alle Träger der Jugendarbeit (lokal bis bundesweit) beantragen, die mit den Ländern der diversen Programme z. B. einen neuen Kontakt aufbauen oder ein Projekt von besonderer jugendpolitischer Bedeutung durchführen wollen.
-Lokale und regionale Vereine/Einrichtungen stellen ihre Anträge über das zuständige Regierungspräsidium.
-Verbände mit einer Bundeszentrale reichen Anträge bei ihrer jeweiligen Zentralstelle ein.

Die aktuellen Fristen:
a) Sonderprogramme mit Israel, Tschechien und Russland Antragsfrist beim Regierungspräsidium 15. September 2006
b) Sonderprogramme mit USA, SOE-Länder, Ungarn und Slowakische Republik, Finnland, Litauen, Lettland und Estland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Italien, Spanien, Portugal, Marokko, Tunesien, Ägypten, Palästinensische Gebiete, Kasachstan, Ukraine, Weißrussland, Mongolei, übrige Nachfolgestaaten der Sowjetunion (NUS), Multilaterale Maßnahmen, Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (JPE): Antragsfrist beim Regierungspräsidium 15. Oktober 2006.

Bitte beachten:
Beim BMFSFJ werden nur noch fristgerechte Anträge angenommen. Wichtige Änderungen sind bei Projekten im grenznahen Raum, bei den Fahrtkosten und dem Taschengeld, der Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie deren Zusammensetzung (Einbeziehen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) zu beachten.
Zusätzlich zum Formblatt "Sonderprogramme" sind die KJP-Formblätter A, A4 und A4Z für die Antragstellung verbindlich vorzulegen. Weitere Informationen hierzu stehen zum Download bereit. Weitere Infos des BMFSFJ unter: www.bmfsfj.de/Politikbereiche/kinder-und-jugend,did=3520.html
Für Fragen stehen die Regierungspräsidien, das Jugendnetz International und der Landesjugendring gerne zur Verfügung.