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Landesfamilienpass auf Hartz IV und Kinderzuschlag beziehende Familien ausgeweitet
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Die 16 speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z.B.
- das Schloss Heidelberg,
- die Staatsgalerie Stuttgart,
- das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
- das Technoseum in Mannheim oder
- das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben, Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben, Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwerbehinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt. Familien, die Hartz-IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.
Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen. Die Gutscheine sind beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Sie gelten nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.