Landesjugendring gibt Wegweiser durch Bürokratiedschungel heraus
Mit einem lachenden und einem weinenden Auge hat der Landesjugendring eine Arbeitshilfe zum Infektionsschutzgesetz herausgegeben. Darin schildert er die rechtlichen Grundlagen für Ehrenamtliche, die mit Lebensmitteln zu tun haben und gibt Hinweise für den verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmitteln.
Fachliche Unterstützung bei der Erstellung der Broschüre bekam der Landesjugendring von staatlicher Seite: ?Die Zusammenarbeit mit dem Sozialministerium und dem Landesgesundheitsamt war sehr produktiv und hilfreich?, lobt der Vorsitzende des Landesjugendrings, Berthold Frieß. Gleichzeitig kritisiert der Landesjugendring die bestehenden Regelungen des Sozialministeriums zum Infektionsschutzgesetz.
Wer für andere kocht, muss laut Infektionsschutzgesetz eine Belehrung vorweisen. Dagegen hat der Landesjugendring nichts einzuwenden: ?Es ist ja in unserem Interesse, dass es in den Zeltlagerküchen hygienisch zugeht und die Kinder sich keine Krankheit holen?, meint Berthold Frieß. Um dies zu erreichen, sollen Hygienefragen in die ohnehin stattfindenden Schulungen für Leiter/innen eingebunden werden.
Dagegen bringen die auf gastronomische Großküchen angelegten Belehrungen durch das Gesundheitsamt für die Zeltlagerküchen nichts. Durch die restriktive Auslegung in Baden-Württemberg müssen die Zeltlagerköchinnen und -köche aber solche Belehrungen gemeinsam mit dem Personal von Gaststätten und Großküchen absolvieren. Der Bundesgesetzgeber rät der Verwaltung, die vorhandenen Ermessensspielräume für ehrenamtliche Tätige klug auszuschöpfen. Obwohl in einer Broschüre der Bundesregierung ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass ?freiwilliger Einsatz und gewerbliche Tätigkeit nicht über einen Kamm zu scheren ist? und dementsprechend ?unbürokratische Lösungen? gesucht werden sollten, besteht das Sozialministerium auf die Belehrung im Gesundheitsamt.
Auch der für das Ehrenamt zuständige Kultusstaatssekretär Helmut Rau hat sich dafür ausgesprochen, in dieser Frage ?im Zweifel für das Ehrenamt? zu entscheiden. Der Landesjugendring fordert das Sozialministerium auf, sich diesem Leitsatz bei den Verwaltungsregelungen zum Infektionsschutzgesetz anzuschließen.
Die kostenlose Broschüre kann beim Landesjugendring unter der Tel 0711/16447-0 bestellt oder im Internet unter www.jugendarbeitsnetz.de im Bereich Recht&Gesetz herunter geladen werden.