Mehrzahl der Experten für Beibehaltung der Bundeskompetenz bei der Kinder- und Jugendhilfe

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Mehrzahl der Experten für Beibehaltung der Bundeskompetenz bei der Kinder- und Jugendhilfe

Juni 09, 2006 - 12:00
Anhörungen zur Föderalismusreform in Berlin zu Ende gegangen

Die im Rahmen der Föderalismusreform geplante Übertragung des Heimrechts in die Zuständigkeit der Länder wird von der Mehrzahl der Verbände vehement abgelehnt. Begrüßt wurde von den Experten einhellig, dass der Bund seine Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Kinder- und Jugendrechts behalten soll.

Einige Sachverständige, so Professor Johannes Münder von der TU Berlin, wiesen darauf hin, dass in vielen Bundesländern die Jugendhilfeausschüsse abgeschafft würden, die eine direkte Beteiligung von Eltern, Kindern und anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe ermöglichten. Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes. Zu befürchten sei, fügte Münder hinzu, dass in einigen Ländern die gesamten Jugendämter abgeschafft würden. Zurzeit sind alle örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gesetzlich verpflichtet, ein einheitliches Jugendamt zu errichten, was sich seit langem bewährt hat, wie Professor Reinhard Joachim Wabnitz von der Fachhochschule Wiesbaden betonte. Beim Wegfall dieser Verpflichtung würden die Aufgaben zersplittert und die "Schlagkraft der Kinder- und Jugendhilfe mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachhaltig geschmälert", betonte Wabnitz.

Quelle und ungekürzte Meldung: Deutscher Bundestag

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