Neues Jugendfreiwilligendienstegesetz seit 1. Juni 2008

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Neues Jugendfreiwilligendienstegesetz seit 1. Juni 2008

Mai 27, 2008 - 12:00
Änderungen zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ).

Auf Beschluss von Bundestag und Bundesrat trat am 1. Juni 2008 das neue Jugendfreiwilligendienstegesetz in Kraft. Es löst das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres und das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Ökologischen Jahres ab.

Jugendliche, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) ableisten wollen, können ihren Dienst ab dem 1. Juni flexibler aufteilen. Mit dem neuen Jugendfreiwilligendienstegesetz lässt sich zukünftig ein solches freiwilliges Jahr abwechselnd in Blöcken im In- und Ausland absolvieren.

Das Gesetz ermöglicht es Jugendlichen künftig auch, die freie Zeit zwischen Schulabschluss und Berufsausbildung oder Studium und einem FSJ/FÖJ besser abzustimmen.

Das Gesetz ist auf Initiative der Bundesregierung zustande gekommen. Jugendfreiwilligendienste sollen die Bildungs- und Beschäftigungsfähigkeit der Jugendlichen fördern und sie zu sozialem Engagement motivieren. Die wichtigsten Änderungen sind im Internet abrufbar unter: bmfsfj.de

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