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UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes erhält Schattenbericht
In einer Pressekonferenz mit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages stellt die National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC) ihren Ergänzenden Bericht – auch Schattenbericht genannt – zum Staatenbericht vor. Die Kinderkommission äußert sich ebenfalls in einer eigenen Stellungnahme zum Dritt/Viertbericht der Bundesregierung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes. Darin nimmt die Bundesregierung ausführlich Stellung zum Stand der Umsetzung der UN Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Der Bericht der NC wirft einen deutlichen Schatten auf den Staatenbericht. „Die Bundesregierung soll nach Art. 44 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) einen Bericht über Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte vorlegen. Ein solcher Ist-Soll Vergleich liegt aber nicht vor. Stattdessen hat die Bundesregierung einen Sozialbericht verfasst, der bei aller Aufzählung vielfältiger Maßnahmen vermissen lässt, von welchen konkreten Staatenverpflichtungen die Regierung auszugehen hat, berichtet der Sprecher der National Coalition
Die National Coalition.sieht hier großen Nachbesserungsbedarf sowie auch Anpassungs- und Handlungsbedarf im Bereich des Asyl-, Aufenthalts- und Sozialrechts.
Die National Coalition für die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland (NC), unter Rechtsträgerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, ist ein Zusammenschluss von rund 100 Organisationen und Verbänden, die sich für die Verwirklichung der Kinderrechte in Deutschland einsetzen und auf Mängel der Umsetzung der Kinderrechtskonvention in Deutschland (UN-KRK) aufmerksam machen.
Presseerklärung der National Coalition hier (Download)