Mehrwertsteuer – Tipps zum Jahresstart

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Mehrwertsteuer – Tipps zum Jahresstart

Januar 13, 2007 - 12:00
Mit dem Faltblatt "19, 16 oder 7 Prozent?" informiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg über die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung.

Wenn das Fitnessstudio ab dem 1. Januar 2007 mit Verweis auf die Mehrwertsteuer und andere Kostenfaktoren seinen Preis um 10 Prozent erhöht, muss man das nicht schlucken. Es lohnt sich zu prüfen, ob diese Preiserhöhung im Rahmen der Geschäftsbedingungen möglich und rechtens ist. Und wenn die Möbel, die laut Vertrag eigentlich zu Weihnachten schon hätten da sein sollen, erst Mitte Januar geliefert werden, darf die höhere Mehrwertsteuer nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Ohne Einschränkung können auch Geschenkgutscheine im neuen Jahr eingelöst werden.

Ob es um Pauschalreisen in 2007 geht, die 2006 gebucht wurden, um Fragen des Geschenkeumtauschs im neuen Jahr, um Strom und Gas oder andere Verbraucherverträge: Das Faltblatt der Verbraucherzentrale informiert über die Rechtsfolgen der Mehrwertsteuererhöhung.
Es kann unter www.vz-bw.de/mwst heruntergeladen werden.
Spezielle Fragen oder Probleme haben in den Foren des Jugendnetzes Platz.

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