Bundestag erlaubt Rauchen erst ab 18

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Bundestag erlaubt Rauchen erst ab 18

Juni 11, 2007 - 12:00
Rauchen in Bundeseinrichtungen ab 01. September 2007 verboten.

Die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren und das Rauchen in der Öffentlichkeit (§ 10 JuSchG) steigt ab dem 1. September von 16 auf 18 Jahre. Entsprechend müssen die Zigarettenautomaten zum 01. Januar 2009 erneut umgestellt werden.

In allen Bundeseinrichtungen wird Rauchen künftig verboten sein. Der Bundestag hat am Freitag, dem 25. Mai 2007, ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Vom 1. September an darf nach dem Entwurf in allen Behörden, Dienststellen, Gerichten, bundesunmittelbaren Anstalten und Stiftungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln inklusive Taxis und auf Bahnhöfen nicht mehr geraucht werden. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen sind auch Bundestag, Bundesrat sowie das Bundespräsidialamt von dem Verbot betroffen. Das Rauchverbot gilt, so der Entwurf, "auch in Räumen, die nur von einer Person als Arbeits- und Dienstraum genutzt werden".

Quelle: Deutscher Bundestag

Verstöße gegen das Rauchverbot sollen als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem entsprechenden Bußgeld geahndet werden. Ziel des Gesetzentwurfs sei "ein wirksamer Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens und die Vermeidung der dadurch ausgelösten Krankheiten", heißt es.