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Begabtenförderung jetzt auch für berufsbegleitende Studien
Februar 07, 2008 - 12:00
Jugendliche, die eine Berufsausbildung absolviert haben, jünger als 25 Jahre und besonders qualifiziert sind, können ein Weiterbildungsstipendium von 5.100 Euro erhalten. Damit können fachbezogene sowie fachübergreifende Maßnahmen finanziert werden, beispielsweise Meister- oder Sprachkurse. Stipendiatinnen und Stipendiaten können mit diesem Geld auch ein Studium finanzieren, wenn sie einer Berufstätigkeit von mindestens 15 Wochenstunden nachgehen und der gewählte Studiengang auf die Ausbildung und Berufstätigkeit aufbaut. Förderfähig sind dabei die Kosten des Studiums nicht jedoch der Lebensunterhalt.
Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.begabtenfoerderung.de.