JUGEND IN AKTION – Zentraler Aufruf für die Aktion 4.3

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JUGEND IN AKTION – Zentraler Aufruf für die Aktion 4.3

Juli 04, 2011 - 12:00
Ziel des Aufrufs ist es, die Mobilität und den Austausch von Jugendarbeitern mit Schwerpunkt auf dem Erlernen neuer Fähigkeiten und Kompetenzen zu unterstützen.

Im Rahmen des EU-Programms "Jugend in Aktion" ruft die EU-Kommission die Aktion 4.3 aus: "Verbesserung der Mobilität von Jugendbetreuern zu Lernzwecken und Unterstützung arbeitsloser junger Menschen durch Jugendarbeit". Die Vorschläge sind von gemeinnützigen Organisationen einzureichen. Fördergelder in Gesamthöhe von 1.000.000 Euro werden vergeben, 25.000 Euro pro Projekt. Das zu fördernde Projekt muss Aktivitäten umfassen, die nicht gewinnorientiert sind und die Bereiche Jugend und nichtformale Bildung betreffen. Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar und dem 01. Juni 2012 anlaufen. Die Projektlaufzeit beträgt höchstens zwölf Monate. Die Laufzeit der Aktivitäten beträgt mindestens zwei Monate und höchstens sechs Monate. Teilnehmer bei den Vorschlägen müssen professionelle Jugendarbeiter sein, die ihren gesetzlichen Wohnsitz in einem der Länder des Programms haben. Vorschläge können bis 1. September 2011 per Post eingereicht werden.

Weitere Informationen zu JUGEND IN AKTION - Aktion 4.3 stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.

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