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Kultusministerium regelt Einsatz digitaler Hilfsmittel beim Mathematik-Abitur ab 2017 neu
Sie regeln den Einsatz von Taschenrechnern angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklungen neu. Damit sollen für alle Abiturientinnen und Abiturienten der allgemeinbildenden sowie der beruflichen Gymnasien künftig wieder dieselben Ausgangsbedingungen geschaffen und zusätzlich eine größere Sicherheit zur Verhinderung von Täuschungsfällen gewährleistet werden. „Die hochmodernen Taschenrechner bieten immer umfangreichere technische Möglichkeiten, sodass wir bei den künftigen Mathe-Prüfungen die gleichen Bedingungen für alle Abiturienten gewährleisten und für mehr Sicherheit sorgen müssen", unterstreicht Kultusminister Andreas Stoch.
Nach den neuen Richtlinien soll in der Abiturprüfung der allgemeinbildenden und beruflichen Gymnasien ab 2017 ein wissenschaftlicher Taschenrechner (WTR) eingesetzt werden. Im Unterricht werden neben diesem WTR nach wie vor die bisher genutzten digitalen Hilfsmittel wie etwa graphikfähige Taschenrechner (GTR) oder Computer-Algebra-Systeme (CAS) eingesetzt, die bis 2016 für die Prüfungen zugelassen sind.
Weitere Informationen unter www.kultusportal-bw.de/,Lde/1696186