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Landkarte Kinderrechte in Duetschland
Die Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte macht sich für die Beachtung der Kinderrechte stark. Dazu hat sie die „Landkarte Kinderrechte“ ins Leben gerufen, denn Kinderrechte müssen in nationales Recht überführt werden. In der föderalen Struktur ist die Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Und für viele Bereiche, die kinderrechtlich relevant sind, liegt die Zuständigkeit bei den Bundesländern. Dies betrifft zum Beispiel das Recht auf Bildung, da die Bundesländer die Hoheit über die Schulen haben, oder die Erstaufnahme von Flüchtlingen, unter denen sich viele Kinder befinden.
Alle Landkarten im Überblick:
- Kinderbeauftragte auf Landesebene in Deutschland
- Wahlberechtigung von unter Achtzehnjährigen in Deutschland
- Kinderrechte in den Verfassungen der Bundesländer
- Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Schulen?
- Welchen Zugang haben geflüchtete Kinder zu Kitas?
- Besuchszeitenregelungen für Kinder von Inhaftierten
Die Landkarten stehen unter www.landkarte-kinderrechte.de zur Verfügung. Weitere Informationen zum Thema Kinderrechte finden sich außerdem auf den Seiten der Monitoringstelle UN-Kinderrechtskonvention.