BAMF-Integrationsprojekte

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BAMF-Integrationsprojekte

August 03, 2016 - 12:00
Gefördert werden Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern mit dauerhafter Bleibeperspektive.

Anträge können von Verbänden, Vertriebeneneinrichtungen, Kirchen, anerkannten Trägern der politischen Bildung, Migrantenorganisationen, Kommunen und Einrichtungen gestellt werden, die in der Arbeit mit Zuwanderern auf überregionaler oder lokaler Ebene tätig sind. Innerhalb der Projektförderung wird unterschieden zwischen Jugendprojekten (die Teilnehmenden sind zwischen 12 und 27 Jahre alt) und altersunabhängigen Projekten (ab 12 Jahren ohne Begrenzung nach oben). Ein Integrationsprojekt kann mit bis zu 50.000 Euro je Haushaltsjahr (01.01.-31.12.) gefördert werden. Beginnt ein Projekt im Laufe eines Haushaltsjahres (z.B. ab dem 01.10.) reduziert sich die Fördersumme anteilig. Die maximale Förderdauer beträgt 36 Monate.
Bewerbungsschluss ist der 09. September 2016.

Weitere Informationen zu "BAMF-Integrationsprojekte" stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.

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