Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Azubis

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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) für Azubis

November 03, 2005 - 12:00
Finanzielle Hilfe von der Agentur für Arbeit, wenn das Lehrlingsgehalt knapp ist.

Gerade im ersten Lehrjahr ist die Vergütung nicht sehr üppig. Dann kann die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) helfen, die Zuschüsse zu Fahrtkosten und Miete gewährt. Ob du BAB bekommst, hängt allerdings nicht nur von deinem Lehrlingsgehalt, sondern auch vom Gehalt deiner Eltern und von deiner Unterbringung ab. Wenn du nicht mehr als 520 Euro netto im Monat bekommst und wegen der Entfernung nicht mehr zu Hause wohnen kannst oder schon selber ein Kind hast, lohnt es sich mit einem Berater der Agentur für Arbeit über einen möglichen Antrag auf BAB sprechen. Denk daran, dass die finanzielle Hilfe erst ab der Antragsstellung gezahlt werden kann und nicht rückwirkend!

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird als Zuschuss gezahlt und muss daher nicht zurückerstattet werden. Allerdings gibt es diesen finanziellen Zuschuss nur für die Erstausbildung. Den Antrag stellst du bei der Agentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de.

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