Beschleunigte Eingliederung von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt

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Beschleunigte Eingliederung von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt

März 02, 2017 - 12:00
Gefördert werden transnationale Projekte zur Umsetzung innovativer politischer Instrumente, die eine rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern.

Die Aufforderung zur Einreichung erfolgt im Rahmen des Programms der Europäischen Union für Beschäftigung und soziale Innovation "Ea-SI" 2014–2020. Der Aufruf zielt darauf ab, Entwicklung und Erprobung innovativer und effektiver Mechanismen zur Sicherstellung der beschleunigten Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern. Dabei steht unter anderem die Förderung des Wissens- und Erfahrungsaustauschs zwischen den verschiedenen Mitgliedsstaaten im Fokus. Ein starker Schwerpunkt liegt auf den Herausforderungen, denen sich Frauen ausgesetzt sehen. Die geplante Laufzeit des Gesamtprojekts sollte zwischen 24 und 36 Monate betragen.
Bewerbungsschluss ist der 30. März 2017.

Weitere Informationen zum Aufruf "Beschleunigte Eingliederung von Drittstaatsangehörigen in den Arbeitsmarkt" lassen sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg finden.

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