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EHAP - Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen
Ziel des Hilfsfonds in Deutschland ist die Förderung des sozialen Zusammenhalts und der sozialen Eingliederung von armutsgefährdeten und von sozialer Ausgrenzung bedrohten Personen. Dazu zählen besonders benachteiligte zugewanderte Unionsbürgerinnen und –bürger, deren Kinder sowie wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Antragsberechtigt sind Kommunen, Träger der Freien Wohlfahrtspflege sowie sonstige gemeinnützige Träger in gemeinsamen Kooperationsverbünden mit Vorhaben, die noch nicht begonnen wurden. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der eingereichten Projekte dürfen bei einer 2-jährigen Laufzeit die Höhe von 1,0 Millionen Euro nicht überschreiten.
Bewerbungsschluss ist der 29. Juli 2018.
Weitere Informationen zu "EHAP - Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen" lassen sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg finden.