Ein Jahr Bildungszeitgesetz: Landesjugendring zieht Zwischenbilanz

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Ein Jahr Bildungszeitgesetz: Landesjugendring zieht Zwischenbilanz

Juli 12, 2016 - 12:00
Ein Jahr ist es her, seit Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz eingeführt hat.

„Das Gesetz erschließt viele Chancen für die Gesellschaft – und davon profitieren sowohl Beschäftigte als auch die Unternehmen. Gerade, dass die Qualifizierung fürs Ehrenamt mit einbezogen wurde, ist begrüßenswert und stärkt freiwilliges Engagement in unserem Land“, resümierte Kai Mungenast, stellvertretender Vorsitzender des LJR.

Die erst kürzlich wieder laut gewordene Kritik an der Bildungsfreistellung fürs Ehrenamt kann Mungenast nicht nachvollziehen: „Gerade bei ehrenamtlichen Tätigkeiten werden Kompetenzen vermittelt, die auch für die Betriebe von Nutzen sind. Hier werden die sozialen, kommunikativen und kreativen Potenziale der Beschäftigten erhöht. Und uns liegt am Herzen, dass diese Kompetenzen auf hohem Niveau vermittelt werden. Deswegen haben sich die Jugendverbände in Baden-Württemberg verpflichtet, einheitliche Qualitätskriterien für ihre Schulungen einzuhalten.“

Um mehr Sicherheit für Fortbildungswillige und Vereine zu schaffen, müsse in diesem Bereich seitens der Gesetzgeber noch nachgebessert werden. Aus Sicht der Jugendverbände fehle vor allem eine Dachverbandsregelung, die mehr Klarheit für Seminaranbieter vor Ort schafft. „Vor allem kleinere Bildungseinrichtungen und Vereine sind oft verunsichert oder gar abgeschreckt durch die komplexe Antragstellung, um als Bildungsträger anerkannt zu werden, und hohe Verwaltungskosten, die damit einhergehen. Das schränkt die Vielfalt der Bildungsangebote unnötig ein“, erklärt Mungenast.

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