Erster „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland

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Erster „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland

Januar 14, 2020 - 21:17
Das Deutsche Kinderhilfswerk hat den ersten „Kinderrechte-Index“ für die Bundesrepublik Deutschland vorgestellt.

In der Pilotstudie werden vor allem die kinderrechtlichen Entwicklungsbedarfe, aber auch Beispiele guter Umsetzung in den einzelnen Bundesländern aufgezeigt. Der Studie liegt ein breiter kinderrechtlicher Forschungsansatz zugrunde, der basierend auf der UN-Kinderrechtskonvention gemeinsam mit einem interdisziplinär zusammengesetzten Wissenschaftlichen Beirat entwickelt wurde. Dabei wurden fünf Kinderrechte in den Mittelpunkt gestellt: das Recht auf Beteiligung, das Recht auf Gesundheit, das Recht auf angemessenen Lebensstandard, das Recht auf Bildung, und das Recht auf Ruhe und Freizeit, Spiel und Erholung.

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