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Fördermittel für Digitale internationale Schulaustauschprojekte
Januar 04, 2021 - 12:56
Grundsätzlich können vom PAD alle Kosten bezuschusst werden, die den Schulen im Zusammenhang mit dem virtuellen Austausch entstehen. Die Anschaffungen/Kosten müssen dabei in direktem, eindeutigem Zusammenhang mit dem Austausch und der gewählten Methode bzw. dem gewählten Thema stehen.
Einzelanschaffungen, die den Wert von 800 Euro überschreiten, dürfen vom PAD nicht bezuschusst werden.
Anträge müssen bis zum 31.01.2021 eingereicht werden, wenn der Austausch zwischen dem 01.01.2021 und dem 30.06.2021 stattfindet. Die zweite Frist, bis zum 31.05.2021, gilt für einen Austausch, der zwischen dem 01.07.2021 und dem 31.12.2021 durchgeführt wird.
Weitere Informationen unter https://www.kmk-pad.org/praxis/austausch-digital.html