Lesedauer
weniger als1 Minute
Förderung der Stiftung Naturschutzfonds
April 15, 2012 - 12:00
Projekte, die sich unter anderem mit biologischer Vielfalt, nachhaltiger Entwicklung oder Naturschutz beschäftigen, können im Regelfall für maximal zwei Jahre, mit besonderer Begründung in Ausnahmefällen auch vier Jahre, beantragt werden. Sie müssen gemeinnützig nach § 52 Abgabenordnung sein. Förderanträge unter 5.000 Euro Gesamtkosten können nicht berücksichtigt werden. Antragsschluss ist der 1. Mai 2012.
Weitere Informationen zur Förderung der Stiftung Naturschutzfonds finden sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.