Förderung der Stiftung Naturschutzfonds

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Förderung der Stiftung Naturschutzfonds

April 15, 2012 - 12:00
Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg unterstützt Projekte, die dem Naturschutz und dem Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen zugute kommen.

Projekte, die sich unter anderem mit biologischer Vielfalt, nachhaltiger Entwicklung oder Naturschutz beschäftigen, können im Regelfall für maximal zwei Jahre, mit besonderer Begründung in Ausnahmefällen auch vier Jahre, beantragt werden. Sie müssen gemeinnützig nach § 52 Abgabenordnung sein. Förderanträge unter 5.000 Euro Gesamtkosten können nicht berücksichtigt werden. Antragsschluss ist der 1. Mai 2012.

Weitere Informationen zur Förderung der Stiftung Naturschutzfonds finden sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.

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