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Förderung von entwicklungspolitischer Inlandsarbeit durch Mittel des Landes Baden-Württemberg
März 29, 2017 - 12:00
Antragsberechtigt sind Körperschaften (z.B. Vereine, Stiftungen oder GmbHs) mit Sitz in Baden-Württemberg, die vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt sind, sowie Kommunen, Kirchengemeinden und Bildungseinrichtungen aus Baden-Württemberg. Projektvorhaben dürfen zum Zeitpunkt der Zuwendungsbestätigung noch nicht begonnen haben. Frühester Projektbeginn ist demnach Juli, spätester Dezember 2017. Insgesamt dürfen die Projekte einen Zeitrahmen von 12 Monaten nicht überschreiten. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 20.000 Euro.
Bewerbungsschluss ist der 30. April 2017.
Weitere Informationen unter sez.de/ und in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.