Infos zum Ferienjob

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Infos zum Ferienjob

Juli 05, 2005 - 12:00
Was du in puncto Jugendschutz, Steuern und Versicherungen beim Ferienjob beachten musst.

Einen Ferienjob kannst du dir erst ab deinem 15. Geburtstag suchen. Vorher darfst du täglich nicht mehr als 2 Stunden arbeiten und das gilt auch für die Ferien. Wenn du nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hast, musst du dir bei der Agentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis besorgen. Ausnahme: Du kommst aus einem der EU-Länder oder besitzt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung.

Der Ferienjob fällt unter die "Kurzfristigen Beschäftigungen". Kranken- oder Arbeitslosenversicherungsbeiträge brauchst du nicht zu bezahlen, aber du musst bei deinem Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte abgeben. Die Lohnsteuerkarte erhältst du beim Einwohnermeldeamt. Wenn du sie einmal beantragt hast, bekommst du sie in der Regel im nächsten Jahr automatisch zugeschickt. Die Lohnsteuer trägt beim Fereinjob der Arbeitgeber alleine. Sollte dir doch ein Betrag abgezogen werden, kannst du dir das Geld am Jahresende über die Lohnsteuererklärung wieder zurückholen.

Mehr Infos findest du im Jugendnetz unter Finanzen. Viel Erfolg bei der Jobsuche!

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