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Innovationsfonds Kunst
Die Förderung ermöglicht es Kunsteinrichtungen und Kulturschaffenden aus Baden-Württemberg, kulturelle Akzente zu setzen und Schwerpunkte auszubauen. Das Programm gliedert sich in die Förderlinien: Interkulturelle Kulturarbeit, kulturelle Bildung, innovative Kunstprojekte, Kunstprojekte im Ländlichen Raum und Kulturprojekte zur Integration und Partizipation für Flüchtlinge. Die Projekte müssen befristet sein und dürfen in der Regel nicht bereits anderweitig durch das Land gefördert werden. Außerdem muss die Finanzierung einen gesicherten Anteil an Eigen- und Drittmitteln von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten aufweisen. In den bislang fünf Ausschreibungsrunden der Jahre 2012 bis 2015 wurden insgesamt 307 Projekte mit rund 7,4 Mio. Euro bewilligt.
Bewerbungsschluss ist der 30. September.
Weitere Informationen zum "Innovationsfonds Kunst" stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.