Jetzt erst Recht(e) für Flüchtlingskinder
Die Zwischenbilanz der Kampagnen-Veranstalter ist ernüchternd: Zwei Jahre nach der Rücknahme der Vorbehalte zur UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung im Mai 2010 werden die Rechte von jungen Flüchtlingen von Behörden weiterhin systematisch ignoriert. Die Bundesregierung sieht keinerlei Handlungsbedarf.
Besonders eklatant ist die Verweigerung von Rechten im Aufenthaltsrecht und im Sozialrecht. Dabei gilt die Konvention nun für alle in Deutschland lebenden Kinder, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit und ihrem Aufenthaltsstatus. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen vom Februar 2010 hat die Bundesregierung weder dafür gesorgt, dass das Asylbewerberleistungsgesetz in verfassungskonformer Weise überarbeitet wird, noch hat sie die sozialen Leistungen den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention wie dem Diskriminierungsverbot angepasst.
Ein 6-jähriges Kind bekommt im Hartz-IV-Bezug 251 Euro monatlich, ein gleichaltriges Flüchtlingskind muss mit 132 Euro, also fast der Hälfte auskommen. „Die eklatante Unterschreitung des Existenzminimums bei Flüchtlingskindern durch das Asylbewerberleistungsgesetz verletzt das Grundgesetz und geltendes Völkerrecht. Sie gefährdet massiv das Wohl und eine gesunde Entwicklung des Kindes,“ sagte Dr. Sabine Skutta, Sprecherin der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland.
Die Bundesregierung hat wertvolle Zeit verstreichen lassen, ohne das deutsche Ausländer- und Asylrecht an die zentralen Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention anzupassen,“ erklärte Albert Riedelsheimer, PRO ASYL. „Nach wie vor besteht dringender gesetzlicher Handlungsbedarf, damit auch alle in Deutschland lebenden Flüchtlingskinder ihre Rechte geltend machen können.“
Insbesondere fordern die in der Kampagne vertretenen Verbände:
• Das Kindeswohl muss als vorrangig zu berücksichtigendes Prinzip im Asyl- und Aufenthaltsrecht verankert werden.
• Die Verfahrensmündigkeit muss auf 18 Jahre heraufgesetzt werden.
• Die Mangelversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz muss beendet werden.
• Abschiebungen von Minderjährigen in andere EU-Staaten müssen unterbleiben (Dublin-Verfahren).
• Abschiebungshaft für Minderjährige muss verboten werden.
Ziel der Kampagne ist es, alle in der UN-Kinderrechtskonvention garantierten Rechte auch für die Flüchtlingskinder in Deutschland zu realisieren. Die in der Kampagne vertretenen Verbände werden weiterhin dafür streiten, dass die Rechte aller Kinder, die in Deutschland leben, respektiert, geschützt und verwirklicht werden.
Komplette Pressemeldung der National Coalition
Pressekontakt zur National Coalition und zu Prof. Dr. Lothar Krappmann über
Kirsten Schweder: (030) 400 40-216 / 0163 62 789 16
Albert Riedelsheimer: 0171 / 61 415 20
E-Mail: albert.riedelsheimer@separated-children.eu
Weitere Informationen zur Kampagne unter: www.jetzterstrechte.de