JUGEND IN AKTION – Aufruf zur Aktion 4.1

Lesedauer
weniger als
1 Minute
Gelesen

JUGEND IN AKTION – Aufruf zur Aktion 4.1

Oktober 08, 2012 - 12:00
Die Aktion bietet eine Strukturförderung in Form von Betriebskostenzuschüssen für Einrichtungen, die auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätig sind.

Mit dem zentralen Projektaufruf für die "Aktion 4.1 – Förderung von auf europäischer Ebene im Jugendbereich tätigen Einrichtungen" möchte die EU-Kommission Einrichtungen unterstützen, die zur aktiven Teilnahme junger Bürgerinnen und Bürger am öffentlichen Leben und an der Gesellschaft sowie zur Gestaltung und Umsetzung europäischer Kooperationsmaßnahmen im Bereich Jugend im weiteren Sinne beitragen. Der Höchstbetrag des Zuschusses pro Einrichtung im Fall einer jährlichen Vereinbarung über einen Betriebskostenzuschuss liegt bei 35.000 Euro. Das vollständig ausgefüllte elektronische Antragsformular sowie eine Papierfassung sind spätestens bis zum 15. November 2012 einzureichen.

Weitere Informationen zu JUGEND IN AKTION – Aktion 4.1 stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.

Rubriken