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Jugend in Aktion -Aktion 4.5
Die geplanten Informations- und Kommunikationsmaßnahmen müssen sich auf die bevorstehenden Europawahlen im Juni 2014 beziehen. Im Rahmen des Europäischen Jahres der Bürgerinnen und Bürger dürfen die Anträge nur Aktivitäten mit einer staatsbürgerlichen und bürgernahen Dimension umfassen, die die politischen Meinungen der Menschen sowie die pluralistische Demokratie achten. Anträge dürfen dabei von Nichtregierungsorganisationen, öffentlichen Einrichtungen auf regionaler oder lokaler Ebene sowie von nationalen Jugendräten eingereicht werden.
Bewerbungsschluss ist der 27. Juni 2013.
Weitere Informationen zur Förderung " JUGEND IN AKTION - Aktion 4.5: Informationsaktivitäten für junge Menschen und für die in der Jugendarbeit und in Jugendorganisationen Tätigen" stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.