Katholische Jugend fordert ein neues Sonderurlaubsgesetz für ehrenamtliche Jugendleiter
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Baden-Württemberg fordert den neu gewählten Landtag auf, das ehrenamtliche Engagement junger Menschen besser zu unterstützen als bisher. Konkret denkt die Dachorganisation katholischer Jugendverbände an eine Modernisierung des Sonderurlaubsgesetzes für Jugendleiterinnen und Jugendleiter. Als Beispiel führt der BDKJ an, sollte in dem seit 1953 bestehenden Gesetz die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre abgesenkt werden. Bisher haben Auszubildende unter 18 Jahren keinen Anspruch auf Sonderurlaub, wenn sie sich für ein Ehrenamt qualifizieren.
Darüber hinaus plädiert der BDKJ für einen finanziellen Ausgleich für Arbeitgeber, die Sonderurlaub gewähren, wie dies in Hessen geregelt ist. Zahlreiche junge Menschen engagieren sich neben Ausbildung und Beruf für mehrere Wochen im Jahr als Freizeitleiter auf Fahrten und Zeltlagern und investieren Teile ihres Jahresurlaubs dafür. In einer Umfrage unter seinen Mitgliedern hat der BDKJ festgestellt, dass viele Betriebe keinen Sonderurlaub geben. Dafür hat der BDKJ wenig Verständnis: "Die Arbeitgeber übersehen, dass bezahlter Jugendleitersonderurlaub gut investiertes Geld für ihr Unternehmen ist", so Peter Thomas, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft des BDKJ. "Die im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen, wie Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit fließen wieder in den Beruf ein und sind somit von unschätzbarem Wert für die Betriebe."
Da dies auch der Gesellschaft nutzt, wäre es aus Sicht des BDKJ eine wichtige Aufgabe des Landes, sich hier finanziell zu engagieren. Dabei wird der neu gewählte Landtag um Unterstützung gebeten. Wenn Baden-Württemberg das kinderfreundlichste Land werden soll, muss es dafür sorgen, dass engagierte Jugendliche ihr Ehrenamt auch ausüben können.
Quelle: BDKJ Baden-Württemberg, 27.3.2006