Keine Verschärfung bei der Einbürgerung junger Menschen
Vor der Abstimmung am Freitag, 6. Juli 2007 hat der Landesjugendring Baden-Württemberg Ministerpräsident Günther H. Oettinger aufgefordert, im Bundesrat gegen das „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“ zu stimmen. Der Landesjugendring warnt davor, die bisherige erleichterte Einbürgerung von 16- bis 23-Jährigen abzuschaffen. „Die Gesetzesänderung ist ein Paket repressiver ausländerrechtlicher Verschärfungen, das vom Geist der Abschottung geprägt ist“, kritisiert der Vorsitzende des Landesjugendrings Berthold Frieß in seinem Schreiben an Oettinger.
Nach den geltenden Gesetzen können junge Menschen auch dann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst sichern können. Diese Ausnahme vom Gesetz gilt bis zum 23. Lebensjahr. „Zwischen 16 und 23 befinden sich viele noch in der Ausbildung oder im Studium – nur wenige in diesem Alter können ihren Unterhalt selbst finanzieren“, gibt Frieß zu bedenken. „Durch die Gesetzesänderung wird den jungen Menschen auf einmal zum Nachteil, dass sie sich um eine gute Ausbildung bemühen. Dieses Signal kann nicht im Sinne der Politik sein!“
„Mit der deutschen Staatsbürgerschaft wachsen Identifikation und Verantwortung für die Gesellschaft. Viele junge Menschen mit Migrationshintergrund wollen in Deutschland ihr berufliches und persönliches Leben verankern und die Gesellschaft mitgestalten. Dazu müssen sie sich jedoch willkommen in der Gesellschaft fühlen“, ergänzt Frieß. Er verweist auf das „Bündnis für die Jugend“, das in Kürze von Oettinger und den Jugendorganisationen unterzeichnet wird. Darin heißt es: „Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht nicht ausreichend gelungen. ... Die Chancengleichheit ist deutlich zu verbessern.“