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Kostenloses Softphone für Gehörlose und Hörgeschädigte
Mit Hilfe eines vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie mit Unterstützung des Deutschen Gehörlosenbundes entwickelten Software-Programms stehen die Angebote von Behörden nun auch hörbeeinträchtigten Menschen zur Verfügung. Das Programm ist auf die Bedürfnisse von Gehörlosen und Hörgeschädigten zugeschnitten. Es bietet die Möglichkeit, ohne Hilfe Dritter mittels Gebärdensprache und Videotelefonie Auskünfte der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Eine Kommunikation in der Deutschen Gebärdensprache wird – direkt und ohne Dolmetscher – möglich. Speziell ausgebildete gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservice beantworten die Fragen.
Zur Nutzung des neuen kostenlosen Softphones benötigen gehörlose und hörgeschädigte Bürgerinnen und Bürger nur einen Computer mit Kamera und Internetanschluss.
Neben dem Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind weitere Behörden über das Gebärdentelefon erreichbar. Zu diesen Behörden gehören unter anderem die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht für allgemeine Auskünfte zum Banken-, Versicherungs- und Wertpapierbereich sowie das Bundesministerium für Gesundheit für allgemeine Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung und deren rechtlichen Grundlagen. Das Programm kann online heruntergeladen werden.
Weitere Informationen unter www.telemark-rostock.de/gebaerdentelefon.