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Kulturakademie Baden-Württemberg
Alle Schulen in Baden-Württemberg können jeweils im Frühjahr bis zu zwei junge Talente für jede der vier Sparten Bildende Kunst, Literatur, MINT und Musik vorschlagen. Zwei Voraussetzungen müssen dabei erfüllt sein: Die Schülerinnen und Schüler sind durch ihr besonderes Talent und Interesse im jeweiligen Bereich aufgefallen und müssen zum Zeitpunkt der Nominierung in den Klassenstufen sechs bis acht sein. Die Kulturakademie beginnt mit einer Kreativwoche in den Sommerferien und wird in den Faschingsferien des darauffolgenden Jahres fortgesetzt. Sie finden bei den Partnereinrichtungen der Kulturakademie statt und werden von hochkarätigen Dozenten begleitet.
Bewerbungsschluss ist der 6. März 2015.
Weitere Informationen zur Förderung "Kulturakademie Baden-Württemberg" stehen in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.