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Kultusministerium genehmigt 95 Ganztagsschulen zum Schuljahr 2013/2014
Die Zahl der Ganztagsschulen in Baden-Württemberg wird weiter erhöht. Zum Schuljahr 2013/2014 sind 95 weitere Ganztagsschulen genehmigt, davon 85 Neuanträge und 10 Erweiterungsanträge. Besonders der Anteil von Grundschulen mit Ganztagsbetrieb wird weiter ausgebaut: Rund die Hälfte der genehmigten Anträge entfallen auf diese Schulform. „Mit dem weiteren Ausbau der Ganztagsschulen kommen wir unserem Ziel, ein flächendeckendes Angebot zu schaffen, ein Stück näher. Der Ausbau ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Bildungsgerechtigkeit", sagte Kultusminister Andreas Stoch.
Das Landeskonzept unterscheidet bisher zwischen Ganztagsschulen in offener Angebotsform und Ganztagsschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Diese Definitionen seien allerdings nicht mehr zeitgemäß, erklärte der Minister und kündigte an, dass das Kultusministerium diese Unterscheidung künftig aufgeben wolle. „Heute werden die pädagogisch wertvollen Ganztagsangebote von Schulen und Eltern insgesamt sehr geschätzt. Wir werden deshalb die Regelungen an die Realität anpassen und damit zum Schuljahr 2014/2015 mit den Grundschulen beginnen", betonte der Minister.
Unter 75 genehmigten Ganztagsschulanträgen in offener Angebotsform sind:
- 40 Grundschulen, davon 36 Neuanträge und 4 Erweiterungsanträge,
- 12 Haupt-/Werkrealschulen, alle Neuanträge
- 9 Realschulen, alle Neuanträge,
- 14 Gymnasien, davon 11 Neuanträge und 3 Erweiterungsanträge.
Unter 20 genehmigten Ganztagsschulanträgen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sind:
- 12 Grundschulen, davon 10 Neuanträge und 2 Erweiterungsanträge,
- 7 Haupt-/Werkrealschulen, davon 6 Neuanträge und 1 Erweiterungsantrag,
- 1 Förderschule, Neuantrag.
Gemeinschaftsschulen sind laut Schulgesetz im Sekundarbereich I immer verpflichtende Ganztagsschulen und werden daher hier nicht berücksichtigt.