Landesregierung beschließt Eckpunkte zur Inklusion
Der Ministerrat hat den von Kultusminister Andreas Stoch vorgelegten Eckpunkten zur Inklusion zugestimmt und das Kultusministerium beauftragt, auf dieser Grundlage die Änderung des Schulgesetzes zum Schuljahr 2015/2016 vorzubereiten. „Mit den Eckpunkten schaffen wir einen Meilenstein auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungswesen in Baden-Württemberg. Wir wollen den Eltern die Wahl ermöglichen, ihr Kind an einer allgemeinen oder einer Sonderschule unterrichten zu lassen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Es soll zur Normalität werden, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam unterrichtet werden. „Wir wollen an unseren Schulen eine Kultur des Miteinanders, nicht der Ausgrenzung. Die Inklusion wird hierfür ein wichtiger Gradmesser sein, den wir gemeinsam mit den Schülern, Eltern und Lehrern umsetzen. Wir werden die Schulen für diese Herausforderung gut vorbereiten“, betonte Kultusminister Andreas Stoch.
Qualifiziertes Wahlrecht für Eltern
Eltern von Kindern mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot können künftig nach einer qualifizierten Beratung selbst entscheiden, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine allgemeine Schule besuchen soll. „Damit stärken wir den Elternwunsch: Es muss selbstverständlich werden, dass ein Kind mit Behinderung an einer allgemeinen Schule unterrichtet wird. Und die Sonderschulen sollen weiterhin ihrer wichtigen Aufgabe nachkommen können“, unterstrich Stoch. Die bisherige Pflicht zum Besuch der Sonderschule soll aufgegeben werden und in die Pflicht zum Besuch der Grundschule und einer weiterführenden Schule aufgehen. Auch nach der Schulgesetzänderung wird es kein absolutes Elternwahlrecht für eine bestimmte Schule geben. Ausschlaggebend für die Entscheidung muss vor dem Hintergrund des Elternwunschs immer die Realisierbarkeit des inklusiven Bildungsangebots sein. (...)
Inklusion betrifft alle Schularten
Inklusion ist Aufgabe aller Schulen. Deswegen können in Zukunft an allen Schulen und Schularten inklusive Bildungsangebote eingerichtet werden, die in der Regel gruppenbezogen organisiert sind. Die beteiligten Schulen erhalten bei Bedarf sonderpädagogische Unterstützung. Falls notwendig, wird das sogenannte Zwei-Pädagogen-Prinzip angestrebt.
Die vollständige Pressemitteilung steht unter www.kultusportal-bw.de/