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Nur noch drei Antragsfristen bei JUGEND IN AKTION
November 07, 2011 - 12:00
Das sind voraussichtlich die Antragsfristen im EU-Programm JUGEND IN AKTION für 2012, gültig für alle Aktionen: 1.2. mit Projektbeginn 01.05 - 31.10., 1.5. mit Projektbeginn 01.08. - 31.01.und 1.10. mit Projektbeginn 01.01. - 30.06. Die Angaben verstehen sich vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung durch das Programmkomitee, das Ende des Jahres in Brüssel tagen und alle Richtlinienänderungen beschließen wird, dessen Zustimmung aber als sicher vorausgesetzt werden kann. Interessensbekundungen im Europäischen Freiwilligendienst können weiterhin laufend und unabhängig von den Antragsfristen eingereicht werden.
Weitere Informationen unter www.jugendfuereuropa.de.