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Projektförderung der Stiftung Naturschutzfonds BW
Für Projektförderungen aus dem Allgemeinen Stiftungshaushalt schreibt die Stiftung nachfolgend aufgeführte Förderbereiche aus: 1. Schutz der Biologischen Vielfalt, 2. Bildung und Information, 3. Naturschutz als Chance für ländliche Entwicklung, 4. Inwertsetzung von Natur und 5. Integration des Naturschutzes in der Gesellschaft. Darüber hinausgehende Naturschutzthemen sind jedoch nicht ausgeschlossen. Vorrangig sollen Projekte mit Pilotfunktion bzw. mit Modellcharakter gefördert werden, deren Nachhaltigkeit gewährleistet ist. Antragsfrist ist der 1. Mai 2011.
Des Weiteren können auch Projektanträge für Mittel aus den Ersatzzahlungen (früher Ausgleichsabgaben) gestellt werden. Diese sind jedoch im Vorfeld mit den entsprechenden Regierungspräsidien abzustimmen und können nur über diese bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Antragsfrist ist der 15. Juni 2011.
Weitere Informationen zur Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg finden sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.