Tauschbörsen im Internet

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Tauschbörsen im Internet

Juli 16, 2008 - 12:00
Runterladen ohne Reinfall

Schnell und unkompliziert kann man bei Internet-Tauschbörsen Musiktitel herunterladen. Was dabei nicht immer berücksichtigt wird: Wer Musik im Internet zum Download anbietet oder herunterlädt, muss Urheberrechte beachten. Ansonsten drohen Schadensersatzforderungen durch die Musikindustrie. Ein neues, kostenloses Faltblatt der Verbraucherzentrale informiert über die Rechtslage bei Tauschbörsen und gibt konkrete Hilfestellungen und Tipps.

Der CD-Verkauf ist weiterhin rückläufig, die Musikbeschaffung über das Internet boomt hingegen. Häufig findet man aktuelle Songs in Tauschbörsen. Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale weist auf Risiken hin: „Tauschbörsen an sich sind nicht rechtswidrig. Man darf dort aber weder urheberrechtlich geschützte Musik zum Download anbieten noch selber herunterladen. Werden Hits aus den aktuellen Charts kostenlos angeboten, ist das selten legal.“ Wer Urherberrechte verletzt, muss mit teuren Konsequenzen rechnen. Anwälte erstatten im Auftrag der Musikindustrie Strafanzeige und versenden Abmahnungen mit hohen Schadensersatzforderungen. Sobald die Staatsanwaltschaft ermittelt, müssen Provider Postanschriften der Inhaber von IP-Adressen offenlegen, ebenso die Nutzungsdaten von Online-Zugängen.

Das Faltblatt der Verbraucherzentrale informiert zum legalen Umgang mit Musik im Internet und gibt Tipps, wie man bei einer Abmahnung reagieren sollte. Er kann im Internet unter www.vz-bw.de/musikdownload heruntergeladen oder in den Beratungsstellen abgeholt werden.

Fragen rund um Abos, Verträge und Downloads im Internet beantwortet die Verbraucherzentrale im Forum "Fallstricke im Netz".

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