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Werbung muss gekennzeichnet werden
Wer auf YouTube, Instagram oder Twitter Werbung macht, der sollte dazu stehen – das ist nicht nur Recht und Gesetz, sondern auch die Überzeugung der meisten YouTuberinnen und YouTuber. Sie wollen nicht wegen Schleichwerbung in Verruf geraten. Werbeverstöße beruhen häufig auf Unwissenheit, nicht Vorsatz. Und so nimmt die Branche den bereits Ende 2015 erstmals veröffentlichten Leitfaden der Medienanstalten zu Werbefragen in sozialen Medien sehr gut an. Nach einer ersten Überarbeitung der FAQs im Herbst 2016 hat die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) beschlossen, aufgrund der Dynamik im Markt der Onlinemedien nochmals eine aktualisierte Fassung zu publizieren.
So wird in dem neuen Flyer unter anderem darauf hingewiesen, dass Kennzeichnungen wie "#ad", "#sponsored by" oder "#powered by" auf Twitter oder Instagram möglicherweise nicht ausreichend sind. Ein offenes "#Werbung" dagegen ist eindeutig.
Weitere Informationen unter: www.die-medienanstalten.de/themen/werbung.html