Förderung der Internationalen Jugendarbeit 2006
Die Fördersätze der KJP-Sonderprogramme sind wesentlich höher als beim Landesjugendplan. Tagessätze belaufen sich bei Jugendlichen auf 15,- Euro je Teilnehmer/-in zuzüglich einer Pauschale von 51,- Euro. Bei Fachkräften liegen diese Sätze bei 20,- bzw. 77,- Euro.
Will man ein aufwändiges Projekt starten, sind diese Fakten Grund genug, sich einmal näher mit dem KJP zu befassen. Die Förderung können alle Träger der Jugendarbeit (lokal bis bundesweit) beantragen, die mit den Ländern der diversen Programme einen neuen Kontakt aufbauen oder ein Projekt von besonderer jugendpolitischer Bedeutung durchführen bzw. planen. Details können in einem Beratungsgespräch beim LJR (roehm@ljrbw.de), bei den Regierungspräsidien bzw. den jeweiligen Zentralstellen auf Bundesebene geklärt werden.
Die Fristen fürs nächste Jahr:
? Sonderprogramme mit Finnland, Russland, Spanien, Türkei, Israel und Tschechien: Antragsfrist beim Regierungspräsidium 15. September 2005.
? Sonderprogramme mit USA, SOE-Länder, Ungarn und Slowakische Republik, Litauen, Lettland und Estland, Großbritannien, Niederlande, Belgien, Italien, Portugal, Marokko, Tunesien, Ägypten, Palästinensische Gebiete, Kasachstan, Ukraine, Weißrussland, Mongolei, übrige Nachfolgestaaten der Sowjetunion (NUS), Multilaterale Maßnahmen, Jugendpolitische Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern (JPE): Antragsfrist beim Regierungspräsidium 15. November 2005.
Beim BMFSFJ werden nur noch fristgerechte Anträge angenommen. Wichtige Änderungen sind bei Projekten im grenznahen Raum, bei den Fahrtkosten und dem Taschengeld, der Begrenzung der Teilnehmerzahl sowie deren Zusammensetzung (Einbeziehen von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) zu beachten.
Bitte beachten: Zusätzlich zum Formblatt "Sonderprogramme" sind die KJP-Formblätter A, A4 und A4Z für die Antragstellung verbindlich vorzulegen. Weitere Informationen zum Kinder- und Jugendplan des Bundes finden sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.