Förderung der Jugendhilfe durch das Landesjugendamt Baden-Württemberg

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Förderung der Jugendhilfe durch das Landesjugendamt Baden-Württemberg

Februar 13, 2006 - 12:00
Das Landesjugendamt Baden-Württemberg fördert die Weiterentwicklung der Jugendhilfe auch im Jahr 2006

Die Förderung gilt für folgende Bereiche:

I. Förderung von Modellvorhaben der öffentlichen und freien Träger zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Die Förderung ist auf größere Vorhaben mit überregionaler Bedeutung beschränkt. Fördermittel 2006: rd. 50.000 ? (ca. 3 ? 4 neue Modellprojekte)
Die Projekte sollen sich an folgenden thematischen Schwerpunkten orientieren:
? Tagesbetreuung
? Auswirkungen von Hartz IV auf die Jugendhilfe
? Auswirkungen des demografischen Wandels, Qualität und Nachweis der Wirkungen von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe
? Frühe, niederschwellige Hilfen

Anträge können bis spätestens 31.03.2006 an das Landesjugendamt gestellt werden. Auskünfte zu diesem Förderprogramm: Frau André, Tel. 0711/6375-443

II. Förderung von überregionalen Maßnahmen der Jugendarbeit
Gefördert werden mit insgesamt 70.000 ? in 2006
? integrative Angebote der Jugendarbeit
? Großveranstaltungen und Aktionen der Träger der Jugendarbeit
? Arbeitshilfen der Jugendverbände, die für die Arbeit der MitarbeiterInnen von grundlegender und längerfristiger Bedeutung sind
Anträge sind bis spätestens 31.03.2006 an den Landesjugendring zu richten.

III. Förderung der Fortbildung von MitarbeiterInnen der Jugendarbeit
Landesweit ausgeschriebene Fachtagungen und Fortbildugnsveranstaltungen werden 2006 mit insgesamt 100.000 ? gefördert. Fördervoraussetzungen: siehe Grundsätze im Jugendarbeitsnetz.
Anträge sind bis spätestens 31.03.2006 an den Landesjugendring zu stellen.

Für sämtliche Förderbereiche stehen die Fördervoraussetzungen und Förderbedingungen sowie sämtliche Antragsvordrucke im www.jugendarbeitsnetz.de zum download zur Verfügung.

Um Beachtung der Antragsfristen wird gebeten.