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BDKJ fordert Wahlrecht mit 14 Jahren
Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) fordert die Absenkung des aktiven Wahlalters für Kommunal-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie für Volksentscheide auf das vollendete 14. Lebensjahr. Das beschloss die Hauptversammlung des BDKJ am Freitagabend in Altenberg.
?Partizipation gehört für die Jugendverbände in Deutschland zu den grundlegenden Prinzipien in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen?, so BDKJ-Bundesvorsitzende Andrea Hoffmeier. Die katholischen Jugendverbände im BDKJ begreifen Kinder und Jugendliche als mündige Persönlichkeiten. ?Die soziale und politische Jugendbildungsarbeit ist Teil unserer Arbeit.?
Hier zeige sich tagtäglich die demokratische und damit politische Mündigkeit der jugendlichen Mitglieder der Verbände des BDKJ. In Zeiten politischer Debatten über Bildung, Kinderarmut und Zukunftsaussichten der kommenden Generation sei es notwendig, dass Politikerinnen und Politiker Kinder und Jugendliche als Person und mit ihren Belangen ernst nehmen. Eine entsprechende politische schulische und außerschulische Bildung von Kindern und Jugendlichen sei in diesem Zusammenhang Grundvoraussetzung für das Wahlrecht ab dem 14. Lebensjahr.
Weitere Kriterien zu der Forderung der BDKJ-Hauptversammlung lieferten Entwicklungspsychologie und Soziologie. Diese sprechen Jugendlichen ein differenziertes Denken und Urteilen zu. Die gesellschaftliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte habe zu einer höheren Selbständigkeit bereits mit 12 bis 13 Jahren geführt.
Die BDKJ-Hauptversammlung, die am vergangenen Wochenende in Altenberg tagte, ist das höchste Beschluss fassende Gremium des BDKJ. Rund 130 Delegierte aus der ganzen Bundesrepublik nehmen daran teil. Der BDKJ ist Dachverband von 15 katholischen Kinder- und Jugendverbänden mit rund 650 000 Mitgliedern. Er vertritt ihre politischen, sozialen und kirchlichen Interessen.
Der komplette Beschluss ist in Kürze auf der Homepage des BDKJ zu finden.