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Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe
Durch den Landesjugendhilfeausschuss wurden drei thematische Förderschwerpunkte für 2007 festgelegt:
1. Betreuung – Bildung – Erziehung
2. Kinderarmut und Gesundheit
3. Interkulturelle Jugendhilfe
Neben diesen Schwerpunkten werden weiterhin andere Vorhaben mit gleichwertiger Bedeutung für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Baden-Württemberg gefördert. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel 60 % der Personal- und Sachkosten des Vorhabens. Die Förderdauer ist begrenzt auf drei Haushaltsjahre, dabei beträgt die Fördersumme pro Projekt und Förderjahr maximal 20.000,- Euro.
Antragsberechtigt sind Träger der freien Jugendhilfe, Träger der außerschulischen Jugendbildung, Initiativ- und Selbsthilfegruppen, Land- und Stadtkreise, Gemeinden sowie Träger der Praxisforschung.
Antragsfrist: 28. Februar 2007
Weitere Informationen zur Förderung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe finden sich in der Finanzierungsdatenbank Baden-Württemberg.