Arbeitsplatzsuche zählt bei Rente

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Arbeitsplatzsuche zählt bei Rente

Juni 10, 2009 - 12:00
Voraussetzung ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit

Wer mit der Schule fertig ist und noch keinen Ausbildungsplatz hat, sollte bei der Agentur für Arbeit melden, dass er eine Lehrstelle sucht, damit keine Nachteile für die spätere Rente entstehen. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg hin.
Auch ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als sogenannte Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt werden. Angerechnet wird diese Zeit aber nur dann, wenn die Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahre alt sind und sich bei der Agentur für Arbeit mindestens einen Kalendermonat als Ausbildungssuchende melden.

Mehr Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg persönlich in den Regionalzentren und Außenstellen im ganzen Land, über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg unter 0800 100048024 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-bw.de.

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