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Zwangsarbeit und vergessene Opfer – Erinnern an nationalsozialistisches Unrecht
Projektförderungen können von gemeinnützigen Organisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in Europa beantragt werden, Konferenzzuschüsse beispielsweise von Bildungseinrichtungen, Museen oder Gedenkstätten. Gefördert werden voraussichtlich bis zu sechs Projekte zu NS-Zwangsarbeit und vier Projekte zu vergessenen Opfergruppen. Die maximale Förderung beträgt hierbei 60.000 Euro, die maximale Förderdauer zwei Jahre. Für die Bezuschussung von Konferenzen stehen insgesamt ca. 100.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit können voraussichtlich etwa fünf Projekte gefördert werden. Zur Umsetzung eines multiperspektivischen und transnationalen Ansatzes werden internationale Kooperationen befürwortet.
Bewerbungsschluss für die Projektförderung ist der 13. Oktober 2017. Konferenzzuschüsse können laufend beantragt werden.
Weitere Informationen zum Programm unter: www.stiftung-evz.de/handlungsfelder/auseinandersetzung-mit-der-geschichte/lbp0.html